Erbrecht München

Als Ihre Familienrechtskanzlei in München sind wir auch Ihr Rechtsanwalt in allen Fragen rund um das Erbrecht und bei Testamentsvollstreckung.

Als Ihr Rechtsanwalt in München unterstützen wir Sie im Erbrecht, bei der Nachlassplanung und beraten Sie zu Gestaltungsmöglichkeiten bei Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages.

Häufig verbinden Ehegatten auch Eheverträge mit testamentarischen oder erbvertraglichen Regelungen. Auch in Scheidungsvereinbarungen werden oft letztwillige Verfügungen oder erbvertragliche Bestimmungen bzw. Regelungen zum Erbrecht mit aufgenommen.

Ob Sie ein gemeinschaftliches Testament wünschen, ggf. als Berliner Testament oder mit einer Vor- und Nacherbschaft, oder erbvertraglich bindende Verfügungen treffen wollen, wir, als Rechtsanwalt für Familienrecht und Erbrecht in München beraten und unterstützen Sie hierbeigerne.

Ebenso sind wir bei der Nachlassabwicklung und allen erbrechtlichen Fragen und Auslegungen von Testamenten und allgemein im Erbrecht und sonstigen letztwilligen Verfügungen für Sie da.

Frau Rechtsanwältin Cornelia L. Pöhlmann ist zudem zertifizierte Testamentsvollstreckerin (AGT) und berät Sie als Ihr Rechtsanwalt in München zu allen Fragen rund um die Testamentsvollstreckung.

Erbrecht insgesamt und die Frage, ob und in welcher Weise Testamentsvollstreckung angeordnet werden soll, ist Vertrauenssache. Dabei stehen Ihre individuellen Vorstellungen und Wünsche bei uns im Vordergrund. Die Testamentsvollstreckung ist eine vom Gesetz eingeräumte Möglichkeit, die Wünsche des Erblassers sicher umzusetzen. Wenn der Erblasser eine gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses möchte oder den Schutz des Vermögens bewirken will, wird im Testament Testamentsvollstreckung angeordnet. Dies dient auch der Erhaltung des Familienfriedens. Die Testamentsvollstreckung im Erbrecht bietet sich insbesondere an, wenn es um Fortführung von Unternehmen oder um die Auseinandersetzung derselben geht und auch zur Sicherung minderjähriger Kinder. Fragen Sie gerne Frau Rechtsanwältin Pöhlmann in München.

Die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und dessen Willen im Testament umzusetzen. Als Testamentsvollstrecker kümmert sich Frau Rechtsanwältin Cornelia L. Pöhlmann darum, dass alle gewollten Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden.

Wenn als Erben minderjährige Kinder eingesetzt sind, eröffnet die Testamentsvollstreckung die Möglichkeit, das Erbe vor dem Zugriff des gesetzlichen Vertreters zu schützen, sodass dann weder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, noch des Vormundschaftsgerichts erforderlich ist, um den Willen des Erblassers umzusetzen.

Auch um eine Zerschlagung eines Unternehmens/Firma zu verhindern, kann der Erblasser den Nachlass der Verwaltung der Erben für eine von ihm bestimmte Dauer entziehen, um das Vermögen zu schützen. So kann durch die Testamentsvollstreckung im Erbrecht z. B. die Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens oder eine voreilige Liquidation von Immobilienvermögen verhindert werden.

Je nachdem, was der Erblasser mit seiner Testamentsvollstreckung bewirken möchte, unterscheidet man im Erbrecht verschiedene Arten von Testamentsvollstreckung, z. B. Abwicklungs- und Auseinandersetzungstestamentsvollstreckung, Verwaltungstestamentsvollstreckung, wenn die Erben die Erträge der Erbschaft erhalten sollen, nicht jedoch das Erbe, z. B. bei Minderjährigkeit der Erben, Suchtabhängigkeit oder Krankheit, Dauertestamentsvollstreckung oder Vermächtnisvollstreckung. Gern erläutern wir Ihnen alle Details persönlich. Als Rechtsanwalt für Erbrecht beraten wir Sie gerne zu allen Fragen.

Wichtig für die Gestaltung der eigenen letzten Lebensabschnitte sind zudem

  • Vorsorgevollmacht und
  • Patientenverfügung

Bestimmen Sie, solange es Ihnen gut geht, wer für Sie wirtschaftlich und bzgl. aller gesundheitlichen Fragen handeln soll, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind. Als Ihr Rechtsanwalt in München auch für Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung unterstützen wir Sie.

Bestimmen Sie, welche medizinischen Maßnahmen im Notfall ergriffen werden sollen oder nicht. Diese Fragen stellen sich nicht erst im Alter, da Unglücksfälle auch unerwartet früher geschehen können.

Bestimmen Sie heute in gesunden Tagen selbst, wie Sie Ihr Erbrecht regeln wollen und wer sich in welcher Weise um Sie kümmern soll und welche Wünsche zu respektieren sind. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrem Rechtsanwalt zur Klärung Ihrer Fragen.