Ehewohnung Haushaltssachen Scheidung München | Rechtsanwälte Pöhlmann & Frank
Fragen Sie uns als Ihren Rechtsanwalt für Familienrecht in München.
Zu den Scheidungsfolgen gehören auch die Regelungen, wer zukünftig in der Ehewohnung bleibt, oder ob diese von beiden Ehegatten aufgegeben werden soll und wie die Haushaltssachen verteilt werden. Gerne beraten wir Sie auch zu diesen Themen. Als Ihre Fachanwalt für Familienrecht in München ist es uns wichtig, dass Sie sich wirklich zu allen Punkten abschließend, vorzugsweise außergerichtlich, einigen, damit dann nicht später noch Streit über ungeklärte Dinge aufkommt. Bezüglich der Ehewohnung kommt es nicht alleine darauf an, wer die Wohnung gemietet hat und ebenso nicht darauf, zumindest während der Trennungszeit, in wessen Eigentum die Wohnung steht. Gerne beantworten wir Ihnen als auf alle Familiensachen spezialisierter Fachanwalt für Familienrecht in München alle diesbezüglichen Fragen.
Gleiches gilt bei den Haushaltssachen. Alle Dinge, die während der Ehe angeschafft wurden, unabhängig davon, wer die Gegenstände bezahlt hat, gelten als gemeinsamer Hausrat.
Soweit Sie dem gemeinsamen Wohnen dienen, und nicht als reine Kapitalanlage gedacht sind, sind insoweit auch die Werte der einzelnen Gegenstände nicht entscheidend dafür, ob die Gegenstände zu den Haushaltsdingen gehören.
Als Rechtsanwalt für Familienrecht in München erklären wir Ihnen die Abgrenzung zu Gegenständen, die beispielsweise dem Zugewinn zuzuordnen sind.
Auf Wunsch unterstützen wir Sie auch hier gerne.