Trennung und Scheidung München

Als Fachanwalt für Familienrecht in München wissen wir um die Existenzängste und emotionalen Belastungen rund um Trennung und Scheidung

Trennung und Scheidung stellen nicht selten eine erhebliche emotionale Belastung dar, ähnlich wie beim Tod eines geliebten Menschen, was wir als Rechtsanwalt im Familienrecht immer wieder erleben. Hinzu kommen oftmals Existenzängste.

Als Rechtsanwalt für Familienrecht in München helfen wir Ihnen gerne in dieser schwierigen Phase sowohl emotional als auch bei allen rechtlichen Themen.

Wir, die Rechtsanwälte Pöhlmann & Frank in München, erarbeiten mit Ihnen ein Konzept für eine vorzugsweise einvernehmliche Gesamtregelung. Wir sind für Sie da! Aufgrund unserer über 30-jährigen Erfahrung als Spezialisten im Familienrecht in München wissen wir, worauf es bei Trennung und Scheidung ankommt. Es ist wichtig und entlastend, möglichst frühzeitig, bereits zu Beginn der Trennung, eine Beratungbei einem Rechtsanwalt einzuholen. Das gibt Sicherheit, vermeidet Fehler und hält den Kopf frei für andere wichtige Dinge. Auch die Klärung des Trennungszeitpunkts ist nicht nur für die Frage, wann die Scheidung eingereicht werden kann von Bedeutung, sondern hat steuerliche und rechtliche Konsequenzen, auf die wir Sie als Ihr Fachanwalt für Familienrecht in München, gerne hinweisen.

Ob und wann Sie sich scheiden lassen, ist eine „Herzensangelegenheit“ und bei jedem individuell anders verankert.

Möglich ist eine Scheidungseinreichung in der Regel kurz vor bzw. mit Ablauf des Trennungsjahres, soweit nicht ein Ausnahmefall gegeben ist. Hierzu beraten wir Sie als Scheidungsanwalt in München gerne.

Auch aus Kostengründen ist es empfehlenswert, entweder vor oder mit der Scheidung eine einvernehmliche Gesamteinigung zu allen Regelungsbereichen zu treffen.

Von Amts wegen wird nach Gesetz mit einer Scheidung automatisch nur der sogenannte „Versorgungsausgleich“ (Aufteilung der Rentenanwartschaften) geregelt. Über alle anderen Folgesachen wie elterliche Sorge, Umgang, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Zugewinnausgleich, Ehewohnung und Haushaltssachen, etc. verhandelt und entscheidet das Gericht nur, wenn einer der Ehegatten durch seinen Rechtsanwalt einen entsprechenden Antrag stellt. Da die vorgenannten Regelungsbereiche im sogenannten „Scheidungsverbund“ stehen, muss in der Regel über alle Dinge, die beantragt worden sind, zusammen mit der Scheidung und dem Versorgungsausgleich entschieden werden. Hierzu brauchen Sie einen kompetenten erfahrenen Rechtsanwalt für Familienrecht. Das bedeutet, dass sich hierdurch das Scheidungsverfahren über Jahre hinausziehen kann und unter Umständen sehr teuer wird.

Um dies zu vermeiden unterstützen wir Sie nicht nur als Fachanwalt für Familienrecht und Scheidungsspezialist in München, sondern auch mit unserer Erfahrung in Mediation und Cooperativer Praxis sowie mit unserem Wissen als Coach, damit Sie die für Sie richtige Strategie und die für Sie passende Lösung finden.